Formulare und Verfügungen
Vorsorgevollmacht
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer Ihre finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten? Viele Menschen sind der Meinung, dass die Angehörigen in einem solchen Fall automatisch das Recht haben, Entscheidungen zu treffen. Das stimmt aber nicht. Sobald rechtsverbindliche Entscheidungen notwendig werden, kann nicht einmal Ihr Ehepartner Sie vertreten, dies kann nur eine Person, die bevollmächtigt wurde. Genau hier setzt die Vorsorgevollmacht an.
Entgegen der allgemeinen Meinung ist es im Notfall nicht selbstverständlich, dass enge Familienangehörige Sie vertreten können, sollten Sie selbst nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen. Hierfür ist Vorsorge notwendig. Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sichergehen, dass eine Person Ihres Vertrauens Entscheidungen für Sie trifft. Ohne Vollmacht ist es beispielsweise dem behandelnden Arzt in bestimmten Fällen nicht einmal erlaubt, Familienangehörige über den Zustand des Patienten zu informieren.
Eine Vorsorgevollmacht ist dann sehr wichtig, wenn ein Unfall oder eine akute Krankheit dazu führt, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können und gegebenenfalls ein Zustand der Bewusstlosigkeit eingetreten ist. Mit der Vollmacht wird eine Vertrauensperson damit betraut, rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben, Entscheidungen über das persönliche Vermögen zu treffen und andere wichtige Beschlüsse zu fassen, damit dies nicht von einem Gericht oder einem fremden Betreuer übernommen wird. Die Entscheidungsfelder, die in einer Vollmacht definiert werden können, erstrecken sich hier von medizinischen bis zu finanziellen Fragen.
Ehepartner sind nicht automatisch Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne. Daher ist es sinnvoll, diese im Vorfeld als Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht und/oder weiteren Verfügungen festzuhalten und damit als bevollmächtigt zu definieren. Wichtig ist, dass uneingeschränktes Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person besteht, damit das eigene Interesse und die subjektive Gesinnung bestmöglich – und vor allem in Ihrem Sinne – während der Betreuung repräsentiert werden können. Die bevollmächtigte Person kann als Vertreter gegenüber der Bank, Krankenkasse oder Ärzten agieren.
Bevollmächtigte Personen können sowohl in einem Innen- als auch Außenverhältnis bestimmt werden. Im Außenverhältnis agiert die bevollmächtigte Person als Dritter vor Ärzten oder vor Behörden. Im Innenverhältnis wird die bevollmächtigte Person mit bestimmten Rechten und Pflichten der Verwaltung des persönlichen Besitzes bzw. der Betreuung betraut.
Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch andere Vollmachten sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an bevollmächtigte Personen ausgehändigt, bzw. ihnen zur Verfügung gestellt werden. Gegen eine einmalige Gebühr kann die Vorsorgevollmacht auch beim „Zentralen Vorsorgeregister“ registriert werden. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden. Hat ein Notar sie beurkundet, muss sie in schriftlicher Form widerrufen werden.