Vorteile der Bestattungsvorsorge
Finanzielle Absicherung
Zum Jahresanfang 2004 wurde das Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Seither müssen alle Bürger und Bürgerinnen in Deutschland selbst für die Kosten der eigenen Bestattung aufkommen. Dabei steigt mit voranschreitendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit, das mit eventuell anfallenden Pflege- und Heimkosten zu Lebzeiten einhergeht. Daher ist kaum absehbar, ob im Todesfall die finanziellen Mittel ausreichen, um die Kosten für die eigene Beerdigung zu decken. Ist das nicht der Fall, müssen oft die Angehörigen des Verstorbenen die Bestattungskosten tragen. Wer zu Lebzeiten mit einem Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag oder einer Sterbegeldversicherung die eigene Beisetzung finanziell absichert, entlastet Angehörige. Darüber hinaus bleiben mit einer Bestattungsvorsorge die eigenen Wünsche für die künftige Beerdigung gewahrt.
Zwei Varianten für Ihre Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag und Sterbegeldversicherung
Wer seine Wünsche für die eigene Bestattung gewahrt und die Bestattungskosten finanziell abgesichert wissen will, für den gibt es im Grunde nur zwei sichere Lösungen:
1. Eine einmalige Einlage in einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag.
2. Monatliche Ratenzahlungen in eine Sterbegeldversicherung.
Welcher Form der Bestattungsvorsorge sinnvoll ist, kommt auf die persönlichen Lebensumstände an. So sollten bei der Auswahl der passenden Bestattungsvorsorge unter anderem das Lebensalter, der Gesundheitszustand und die persönlichen finanziellen Mittel berücksichtigt werden.
Treuhandvertrag
Was ist ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag?
Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrags zahlt ein Kunden Geld in einen Treuhandvertrag ein. Die Höhe der Treuhandeinlage richtet sich nach dem Kostenvorschlag des Bestatters oder nach eigenem Ermessen. Die Einzahlungssumme wird als sogenanntes Treuhandvermögen sicher angelegt und ist vor Negativzinsen geschützt. Kommt es zum Todesfall, wird dem Bestatter das Treuhandvermögen zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.
Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
- Entlastung Ihrer Angehörigen
- ohne Gesundheitsprüfung
- Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
- Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
- Kostenlose Auslandsrückholung, innerhalb Europas bis 5.200€, außerhalb Europas bis 10.300€
- Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
- Sichere Geldanlage ohne Negativzinsen
- Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
- Jährlicher Kontoauszug
- Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder
Sterbegeldversicherung
Für wen kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein?
Eine Sterbegeldversicherung empfiehlt sich vor allem für Menschen im jüngeren Alter. Hier zahlen Sie monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung ein, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen kann dies interessant sein, denn die monatlichen Kosten bleiben vergleichsweise gering. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und die Summe wird nach entsprechender Wartezeit nach Vertragsbeginn ausgezahlt.
Als Einmalzahlung
Hierbei wird eine Versicherungssumme festgesetzt; die Höhe des Beitrags errechnet sich nach Ihrem Eintrittsalter und ist in einer Summe zu bezahlen. Anmerkung: Empfehlenswert bis ins hohe Alter, es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Mit laufender Beitragszahlung
Hierbei wird eine Versicherungssumme festgesetzt; die Höhe des monatlichen Beitrags errechnet sich nach dem Eintrittsalter und ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu leisten; Beitragszahlungsdauer variabel wählbar.
Vorteile der Sterbeversicherung
- Entlastung Ihrer Hinterbliebenen
- Ohne Gesundheitsprüfung
- Über mehrere Jahre in Raten ansparbar, auch in kleinen Beiträgen
- Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme
- Im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
- Das im Rahmen der Sterbegeldversicherung angelegte Geld ist vor dem sog. Auflösungsverlangen, z. B. durch das Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit, geschützt.