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Hygienische Versorgung und Thanatopraxie

Eine hygienische Versorgung des Verstorbenen ist die Grundlage dafür, dass eine offene Aufbahrung organisiert werden kann. So hat der Familienkreis die Möglichkeit, sich in einem pietätvollen Rahmen vom Verstorbenen zu verabschieden.

Grundversorgung

Bei einer hygienischen Versorgung wird eine verstorbene Person nicht nur gewaschen. Sie wird ebenfalls angekleidet und auf Wunsch auch geschminkt. Nach der hygienischen Versorgung des Verstorbenen findet die Einbettung in den Sarg statt. Daher erfüllt die Grundversorgung die Voraussetzung dafür, dass sich die Familie im Rahmen einer offenen Aufbahrung vom Verstorbenen verabschieden kann.

Rekonstruktive Maßnahmen und Einbalsamierung

Die Thanatopraxie umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine ästhetisch und hygienisch einwandfreie Aufbahrung einer/eines Verstorbenen zu gewährleisten. Neben der Grundversorgung gibt es weitere Maßnahmen, die bei einer thanatopraktischen Behandlung durchgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise konservierende, kosmetische und rekonstruktive Maßnahmen. Solche Behandlungsmethoden kommen etwa dann zum Einsatz, wenn Verstorbene durch einen Unfall schwer gekennzeichnet sind. Dabei sind solche Maßnahmen darauf ausgerichtet, ein möglichst würdevolles Erscheinungsbild des Verstorbenen zu erzielen, um Angehörigen eine letzte persönliche Verabschiedung zu ermöglichen und zu erleichtern.

Darüber hinaus gibt es die sogenannte Einbalsamierung. Diese verlangsamt künstlich die Verwesungsprozesse im Körper, sodass ein Leichnam kurzfristig konserviert wird. Gerade deshalb wird die Einbalsamierung bei der Überführung von Verstorbenen ins Ausland angewendet. Zudem kann eine Einbalsamierung auch dann sinnvoll sein, wenn eine Verlängerung der Bestattungsfrist erforderlich ist.

Video zum Thema Überführung und Versorgung